S. 188, Anm. 49
Sowohl diese als auch die unmittelbar folgende Glosse müssen auf Liv. 59f., zurückgehen. Die Bücher 59 und 60 sind aber heute verloren. – Die Meinung über die Zufriedenheit der plebs in Bezug auf die Reformen der Gracchen ist in den Quellen verbürgt, so beispielsweise bei Cic. S.Rosc. 48: Frumentariam legem C. Gracchus ferebat: iucunda res plebei, […].