S. 134, Anm. 4
Griffelglosse: Es könnte sich um die gesamte Überschrift von Kap. II (vgl. 10b bis 11a =
Zang.
Min., S. 307) handeln, da wenigstens fünf Zeilen Griffelspuren tragen. Allerdings sind nur noch einzelne Buchstaben lesbar.